Ehemaliger Familien- und Jugendrichter Hans-Christian Prestien: Lehrer haften persönlich für alle Schäden, die sie den Kindern momentan antun. Die Lehrer können schon jetzt über Feststellungsklagen belangt werden:
Wer seine Untaten damit rechtfertigen will, dass die Maßnahmen ja von oben angeordnet wurden, ist nicht von seiner persönlichen Verantwortung entbunden.
Lehrer wacht auf
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